
Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen, Hausverwaltungen, Rechtsanwälten oder anderen Auftraggebern erstellt.
Sie dienen der unabhängigen fachlichen Bewertung technischer Sachverhalte im Bereich der Heizungs-, Sanitär-, Installations- und Elektrotechnik.
Ein Privatgutachten kann beispielsweise erforderlich sein bei:
