Wer die Kosten für einen Sachverständigen trägt, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Wird ein Sachverständiger privat beauftragt, trägt in der Regel zunächst der Auftraggeber die Kosten. Kommt es später zu einer rechtlichen Auseinandersetzung und bestätigt das Gutachten einen Mangel, können die Kosten unter Umständen im Rahmen eines Verfahrens vom Verursacher eingefordert werden.
Bei gerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht über die Beauftragung eines Sachverständigen sowie über die Kostenverteilung im Rahmen des Urteils.
Ein Sachverständigengutachten kann daher eine wichtige Grundlage sein, um technische Mängel fachlich nachzuweisen.